AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Hundetraining
Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Firma DUFTMARKE GbR, Humboldtstraße 5, 81543 München abgeschlossen.
I Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde die notwendigen Papiere wie Impfpass, Meldebescheinigung und Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Im Falle einer ansteckenden Krankheit, ist der Trainer berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen. Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren. Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
II Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Das Honorar für eine Einzelstunde/Verhaltenstherapie beträgt 60,-Euro. Preiserhöhungen behält sich Duftmarke ausdrücklich vor. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht am o. g. Ort durchgeführt werden kann, werden die Fahrtkosten zusätzlich berechnet. Pro gefahrenen Kilometer in Höhe von 0,80 Euro, bei Anreise außerhalb des Münchner Stadtgebiets. Bei Rücktritt des Kunden bis zu 48 Stunden vor der Unterrichtsstunde bzw. vor einem Vortag fallen für den Kunden keine Kosten an. Wird die Unterrichtsstunde 24 h vorher abgesagt, hat der Kunde 50% des Stundensatzes zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
III Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Der Kunde wurde belehrt, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können. Duftmarke übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Haftschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausübung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Wird der Kunde vom Trainer aufgefordert, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde die Verantwortung hierfür. Duftmarke ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit des Kunden oder einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
IV Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Ausschließlicher Gerichtsstand aus dem Vertrag ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
V Seminarunterlagen, die von Duftmarke ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Frau Sonja Sandomeer nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Sonja Sandomeer reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
VI
1. Als Zahlungsweise wird Barzahlung oder Vorkasse akzeptiert.
2. Der Vertrag kommt bei einer Terminvereinbarung zustande. Die Terminvereinbarung kann per Telefon, Email, persönlich oder schriftlich erfolgen. Mit Zustandekommen eines Vertrags erkennt der Kunde die AGB an. (07/11)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Hundebetreuung
Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und den Inhabern von Duftmarke GbR wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrags. Die Inhaber von Duftmarke weisen jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrags sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Betreuung von Duftmarke gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit Duftmarke einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Duftmarke gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer ausreichend Freilauf zu verschaffen.
Der Hundehalter wird durch Duftmarke unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Duftmarke der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass Duftmarke den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Betreuungsstätte durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch von Duftmarke eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 5. genannten Fälle erfasst. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung, Unfall oder Verletzung seines Hundes alle Bemühungen durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte, ohne Ansehen der Kosten, erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Duftmarke befähigt vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Duftmarke übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
Der in Betreuung gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von Duftmarke ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben und dieses Duftmarke verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Duftmarke übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Spaziergang 35 € und pro Betreuungstag ohne Übernachtung 40 € zu bezahlen, je nach Vertragseinigung und Betreuungskartenwahl. Ein Bringen oder Abholen des Hundes außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach Absprache möglich. In diesen Fällen wird der Preis eines Pensionstages mit Übernachtung fällig.
Für eine Unterbringung mit Übernachtung verpflichtet sich der Hundehalter pro Betreuungstag 45 € zu bezahlen. Jeder weitere Tag wird ab 12 Uhr mittags mit dem Tagessatz berechnet.
Der Betreuungspreis wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet.
Haftung: Duftmarke schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Kontakt
+49 89 | 46 13 65 33
