IMPRESSUM
Sonja Sandomeer
Pädagogin M.A. behördlich zertifizierte Hundetrainerin & Verhaltenstherapeutin
CANIS-Absolventin
Baaderstrasse 79
80469 München
/// DUFTMARKE ///
+49 (0) 176 890 022 63
info@duftmarke.org
Steuernummer: 146/184/30287
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Hundetraining
Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Firma DUFTMARKE Hundetraining und Verhaltenstherapie, Baaderstrasse 79, 80469 München abgeschlossen.
I.
1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde die notwendigen Papiere wie Impfpass, Meldebescheinigung, und Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. 2. Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Im Falle einer ansteckenden Krankheit ist der Therapeut berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
3. Chronische Erkrankungen sind dem Therapeuten bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Therapeuten über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
4. Ebenfalls ist der Therapeut vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
II.
1. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. 2. Das Honorar für eine Einzelstunde/ Verhaltenstherapie beträgt 50,-Euro. Preiserhöhungen behält sich Duftmarke ausdrücklich vor.
3. Für den Fall dass die Ausbildung nicht am o.g. Ort durchgeführt werden kann, werden die Fahrtkosten nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet. Pro gefahrenen Kilometer außerhalb des Mittleren Rings in Höhe von 40 cent.
4. Bei Rücktritt des Kunden bis zu 48 Stunden vor der Unterrichtsstunde bzw. vor einem Vortrag fallen für den Kunden keine Kosten an. Wird die Unterrichtsstunde 24 h vorher abgesagt, hat der Kunde 50% des Stundensatzes zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
III.
1. Duftmarke übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungsziels. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. 2. Der Kunde wurde belehrt, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können.
3. Duftmarke übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Haftschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausübung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
4. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung vom Therapeuten handelt.
5. Wird der Kunde vom Therapeuten aufgefordert, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde die Verantwortung hierfür.
6. Duftmarke ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit des Kunden oder einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
IV.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand aus dem Vertrag ist München.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
V.
1. Seminarunterlagen, die von Duftmarke ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Frau Sonja Sandomeer nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder anderes Verfahren ohne schriftliche Genehmigung von Sonja Sandomeer reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. VI.
Als Zahlungsweise wird Barzahlung oder Vorkasse akzeptiert. VII.
Der Vertrag kommt bei einer Terminvereinbarung zustande. Die Terminvereinbarung kann per Telefon, Email, persönlich oder schriftlich erfolgen. Mit Zustandekommen eines Vertrags erkennt der Kunde die AGB an. (12/09) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Hundebetreuung
I. Pensionsvertrag
Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und Duftmarke wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Duftmarke weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in Pension gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Duftmarke Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit Duftmarke einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Duftmarke gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer ausreichend Freilauf zu verschaffen.
Der Hundehalter wird durch Duftmarke unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Duftmarke der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
II.Tierarztkosten/Tierheim
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von Duftmarke ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Duftmarke übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
III. Pensionspreise
Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Übernachtung 30 Euro zu bezahlen. Der Bringtag zählt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag, wenn der Hund bis 13.00 Uhr abgeholt wird. Für eine Unterbringung ohne Übernachtung verpflichtet sich der Hundehalter pro Pensionstag 25 Euro zu bezahlen. Dies gilt für eine Unterbringung im Zeitraum von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ein Bringen oder Abholen des Hundes außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach Absprache möglich.
Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet.
IV. Haftung
Duftmarke schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
